Beschreibung: Kfz-Versicherung - Sondereinstufung für Fahranfänger Bei uns erhalten alle Fahranfänger ohne weitere Einschränkungen eine Sondereinstufung in die Schadenfreiheitsklasse (SF) 2 = 55. Das Fahrzeug kann somit direkt auf den Namen des Fahranfängers angemeldet und versichert werden. Vorraussetzung: • Das Fahrzeug der Eltern (PKW, Krad oder Camping-Kfz) ist bei uns versichert und mindestens in die SF 2 eingestuft. Die Sondereinstufung gilt natürlich auch für Fahrer unter 23 Jahre! Selbstverständlich berücksichtigen wir bereits jetzt die Sondereinstufung, wenn der Vertrag der Eltern erst zum 01.01.2017 zu uns kommt.
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