Beschreibung: Seit dem 31. März 2007 gibt der Gesetzgeber jeder natürlichen Person die Möglichkeit sich eine pfändungsgeschützte Altersvorsorge aufzubauen. Bisher war das Problem, dass die meisten Vorsorgemaßnahmen wie z. B. Lebensversicherungen im Pfändungs- oder Insolvenzfall als Altersvorsorge verloren waren. Jetzt hat jede natürliche Person die Möglichkeit, eine pfändungsgeschützte Altersvorsorge bis 9.000 Euro (altersabhängig) jährlich aufzubauen. Hierzu müssen gewisse Voraussetzungen und Bedingungen der Altersvorsorge erfüllt sein.
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